Waffenrecht und Medien
Quelle: Thüringer Schützenbund e. V.
Die OTZ berichtete am 29.07.2015 unter der Überschrift „678 Bürger im Altenburger Land bewaffnet : Besitz erlaubt, aber nicht das Schießen“ über Statistiken zum Waffenbesitz vor Ort. Die Grundaussage des Verfassers, der Besitz von Waffen sei mit einer Waffenbesitzkarte zwar erlaubt, die Benutzung der Waffen jedoch nur mit einem Waffenschein, ist sicherlich ein fachlich kaum zu unterbietender Tiefpunkt journalistischer Arbeit.
Hartmut Straaß von der PSG Gera hat sich daraufhin mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt. Dieser hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 einstimmig einen Verstoß gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht festgestellt und der OTZ das entsprechende Prüfergebnis mitgeteilt.
Der TSB bedankt sich ausdrücklich bei Hartmut Straaß für seine Initiative. Sie zeigt, dass wir nicht kommentarlos Falschdarstellungen in der Presse hinnehmen müssen, sondern auch aktiv dagegen vorgehen können und auch sollten.
Hans Gülland
Vizepräsident des TSB – Recht