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Waffenrecht und Medien

Waffenrecht und Medien

Quelle: Thüringer Schützenbund e. V.

Die OTZ berichtete am 29.07.2015 unter der Über­schrift „678 Bürger im Alten­burger Land bewaffnet : Besitz erlaubt, aber nicht das Schießen“ über Stati­stiken zum Waffen­besitz vor Ort. Die Grund­aussage des Ver­fas­sers, der Besitz von Waffen sei mit einer Waffen­besitz­karte zwar erlaubt, die Benut­zung der Waffen jedoch nur mit einem Waffen­schein, ist sicher­lich ein fachlich kaum zu unter­bie­ten­der Tief­punkt journa­listi­scher Arbeit.

Hartmut Straaß von der PSG Gera hat sich darauf­hin mit einer Be­schwer­de an den Deut­schen Pres­se­rat gewandt. Dieser hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 ein­stim­mig einen Ver­stoß gegen die in Ziffer 2 des Presse­kodex fest­ge­schrie­bene journa­listi­sche Sorg­falts­pflicht fest­ge­stellt und der OTZ das ent­spre­chende Prüf­ergeb­nis mit­geteilt.

Der TSB bedankt sich ausdrücklich bei Hartmut Straaß für seine Initiative. Sie zeigt, dass wir nicht kom­mentar­los Falsch­dar­stel­lun­gen in der Presse hin­neh­men müssen, son­dern auch aktiv dagegen vor­gehen können und auch sollten.

Hans Gülland
Vizepräsident des TSB – Recht