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Änderung bei Bedürfnisbeantragung

Änderung bei Bedürfnisbeantragung

Quelle: Thüringer Schützenbund e. V. www.tsbev.de

Aktuelles zum Waffenrecht

Bitte für die Beantragung der Bedürfnisbescheinigungen durch den Thüringer Schützenbund ab 1. Januar nur noch die aktualisierten Formulare verwenden – diese finden Sie wie gewohnt im Download­bereich.

Neben der Ergänzung um E-mail und Telefon für eine schnellere und effektivere Kontaktaufnahme bei Rückfragen soll auch das Zahlungs­verfahren vereinfacht bzw. vereinheitlicht werden: Künftig bitte die Bearbei­tungs­gebühr nicht mehr im Vorfeld bezahlen, sondern es erfolgt mit der Rücksendung des Bedürfnisses an den Verein eine Rech­nungs­legung. Außerdem beträgt die Bearbei­tungs­gebühr laut Gebühren­ordnung ab dem neuen Jahr 25,- Euro pro Bedürfnis (3. KW bleibt).

Wir bitten um Beachtung.

Hinweis des PSSV: Die auf unserer Homepage (Downloadbereich und Gewehr/Pistole) herunterladbaren Bedüfnisanträge sind alle auf dem aktuellsten Stand.