Aktuell -Training 2022
Auszug aus dem aktuellen Hinweisen des Thüringer Schützenbundes.
Seit dem 21. Januar 2022 gilt eine aktualisierte Fassung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Diese Verordnung enthält die thüringenweit geltenden Infektionsschutzregelungen auf der Basis des geänderten Infektionsschutzgesetzes und „überschreibt“ die ggf. lockereren Regelungen der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
Besonders wichtig ist hier vor allem § 18 (Besondere Schutzmaßnahmen), wo die 2G-, 3G- und 2G-Plus Zugangsbeschränkungen aufgelistet sind.
Freizeitsport: 2G außerhalb geschlossener Räume, 2G-Plus in geschlossenen Räumen.
Auf dem Schießstand der SG 1513 dürfen auf Grund der geltenden Abstandregeln und der Anweisung des Standeigners bis auf weiteres je Anlage nur 2 Stände belegt werden. Bitte deshalb um telf. Voranmeldung bei der jeweiligen Standaufsicht des PSSV. Auf dem gesamten Schießstand gilt 2G.
Zu beachten ist, dass die Testpflicht bei der 2G-Plus-Regel u.a. bei Personen mit einer Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung„) entfällt.