Jugendordnung des Polizei-Schieß-Sport-Verein Rudolstadt 1990 e. V.
§ 1 Gleichberechtigung
In der PSSV – Jugend sind männliche und weibliche Personen gleichberechtigt. Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der Jugendordnung die weibliche Sprachform nicht durchgehend aufgeführt. Alle Funktionen sind jedoch in gleicher Weise für weibliche und männliche Personen anzuwenden.
§ 2 Zweck
Die PSSV Jugend will:
Durch die Jugendarbeit jungen Menschen ermöglichen, in unserer zeitgemäßen Gemeinschaft Sport zu treiben.
Zur Persönlichkeitsbildung beitragen, Befähigungen zum sozialen Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen und ihnen durch Begegnungen und Wettkämpfe mit anderen Vereinen freundschaftliche Kontakte ermöglichen.
Die gemeinsamen Interessen der Jugend in sportlichen und allgemeinen Jugendfragen vertreten.
§ 3 Grundsätze
Die PSSV – Jugend verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Polizei-Schieß-Sport-Verein Rudolstadt 1990 e. V. selbständig und entscheidet zusammen mit dem Vorstand über die ihr zufließenden Mittel.
Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugendlichen ein.
§ 4 Organ
Das Organ der PSSV – Jugend ist der Jugendausschuß. Er setzt sich aus dem Jugendleiter, seinem Stellvertreter und dem Jugendsprecher zusammen
Der Jugendausschuß ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Polizei-Schieß-Sport-Verein Rudolstadt 1990 e. V.
Der Jugendleiter vertritt als Vorsitzender des Jugendausschusses die Interessen der PSSV – Jugend nach innen und außen.
Der Jugendausschuß erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Polizei-Schieß-Sport-Verein Rudolstadt 1990 e. V.
Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt, mindestens aber einmal im Jahr. Sie werden vom Jugendleiter einberufen und geleitet.
Der Jugendausschuß ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind.
Der Jugendleiter ist Mitglied im Vorstand des Polizei-Schieß-Sport-Verein Rudolstadt 1990 e. V.
Der Jugendleiter wird auf der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt. Die Wahl des Stellvertreters und des Jugendsprechers erfolgt während einer Sitzung, bei der mindestens zwei Drittel der Jugendlichen des Vereins anwesend sind. Der Stellvertretende Jungendleiter und der Jugendsprecher wird für ein Jahr gewählt und kann nach Ablauf desselben in sein Amt bestätigt werden.
§ 5 Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur von einer ordentlichen Jugendausschußsitzung oder einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendausschußsitzung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Jugendlichen
§ 6 Inkrafttreten der Jugendordnung
Diese Jugendordnung des Polizei-Schieß-Sport-Verein Rudolstadt 1990 e. V. tritt nach ihrer Annahme durch die Vorstandssitzung des PSSV am 05.02.2009 in Kraft.