Aktuelles zum Waffenrecht
Quelle: Thüringer Schützenbund e. V.
Der DSB informierte in seiner Jahrestagung der Waffenreferenten über aktuelle Probleme im Waffenrecht. Dabei stand im Vordergrund die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des nationalen Waffenrechts. Eine der geplanten Maßnahmen der Regierung ist die Anhebung der Aufbewahrungsstandards für erlaubnispflichtige Waffen. Nach ersten Informationen war ein völliger Wegfall der Sicherheitsklassen A und B (nach VDMA) bei den Waffenschränken geplant. Obwohl sich für diese Planungen keinerlei statistische Notwendigkeit aus der Kriminalstatistik ableiten ließ, sollte hier Härte gegenüber den per se „bösen” Waffenbesitzern dokumentiert werden. Der energische Widerstand der legalen Waffenbesitzer hat jetzt allerdings dazu geführt, dass dem Vernehmen nach (vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesländer) ein echter Bestandsschutz vorgesehen ist. Das heißt, alle bisherigen Besitzer von Sicherheitsschränken der Stufen A und B können diese Schränke weiterhin wie bisher nutzen. Neueinsteiger in unserer Sportart werden sich allerdings künftig die wesentlich teureren Schränke der Kategorien 0 und 1 nach DIN bzw. EU-Norm zulegen müssen. Der „Vorteil” der gemeinsamen Unterbringung von Waffen und Munition wird die finanzielle Mehrbelastung sicherlich nicht ausgleichen. Auch das in der Regel höhere Schrankgewicht wird manche künftigen Waffenbesitzer vor schier unlösbare Probleme stellen.
In Punkto der EU-Waffenrechtsnovelle war zu erfahren, dass diesbezüglich 841 Änderungsvorschläge eingebracht wurden. Auch hier scheint sich eine positive Entwicklung in einzelnen Fragen abzuzeichnen. So sind die Pläne über eine Befristung der Waffenbesitzkarten und die turnusmäßigen ärztlichen Untersuchungen dem Vernehmen nach (ein gewisses Misstrauen ist angebracht) vom Tisch. Der Fernabsatz von Waffen (Internethandel) und das Schalten von Anzeigen soll künftig drastisch eingeschränkt werden. Es ist beabsichtigt, den Waffenhandel nur noch mit staatlich lizensierten Waffenhändlern, Behörden und Privatleuten nach dem Prinzip – von Angesicht zu Angesicht – zu gestatten.
Abschließend noch eine Warnung des Württembergischen Schützenverbandes:
Falsche Kontrolleure sind unterwegs
Es wird berichtet, das falsche uniformierte (?) Kontrolleure unterwegs waren, die angeblich ihren Dienstausweis vergessen hatten. Die „Kontrolleure” wollten sogar als Höhepunkt vor Ort 100.-EUR Waffensteuer pro Waffe kassieren. Die Fragen der „Kontrolleure” zielten eindeutig auf einen geplanten Einbruch ab.
In vorgenannten Fällen, in denen unbekannte Kontrolleure, deren Identität zweifelhaft ist, sich Zutritt oder Informationen verschaffen wollen, kann und sollte der Zutritt verweigert werden und ggf. die regional zuständige Untere Waffenbehörde und/oder die örtliche Polizei verständigt werden.
Hans Gülland
Vizepräsident – Recht im TSB e.V.