Änderung bei Bedürfnisbeantragung
Quelle: Thüringer Schützenbund e. V. www.tsbev.de
Bitte für die Beantragung der Bedürfnisbescheinigungen durch den Thüringer Schützenbund ab 1. Januar nur noch die aktualisierten Formulare verwenden – diese finden Sie wie gewohnt im Downloadbereich.
Neben der Ergänzung um E-mail und Telefon für eine schnellere und effektivere Kontaktaufnahme bei Rückfragen soll auch das Zahlungsverfahren vereinfacht bzw. vereinheitlicht werden: Künftig bitte die Bearbeitungsgebühr nicht mehr im Vorfeld bezahlen, sondern es erfolgt mit der Rücksendung des Bedürfnisses an den Verein eine Rechnungslegung. Außerdem beträgt die Bearbeitungsgebühr laut Gebührenordnung ab dem neuen Jahr 25,- Euro pro Bedürfnis (3. KW bleibt).
Wir bitten um Beachtung.
Hinweis des PSSV: Die auf unserer Homepage (Downloadbereich und Gewehr/Pistole) herunterladbaren Bedüfnisanträge sind alle auf dem aktuellsten Stand.